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Manifest zur Lage des Rätoromanischen

   
Die Situation des Rätoromanischen als Landes- und Kantonssprache ist alarmierend. Die Fakten sind bekannt. Diese verlangen jetzt dringend nach überzeugenden Handlungen und Massnahmen von Seiten der Gemeinden, des Kantons und des Bundes. Die Bundesverfassung enthält eine gute Grundlage für den Schutz des Rätoromanischen. Kaum existent ist jedoch der politische Wille, diese rechtlichen Voraussetzungen konsequent umzusetzen.    
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Verfassungsgrundsätze allein genügen nicht

Vor sechs Jahren hat das Schweizer Volk mit grosser Mehrheit einen neuen Sprachenartikel in der Bundes-verfassung gutgeheissen. Dieser erfuhr in der neuen Verfassung in den Artikeln 4, 18 und 70 eine Verstärkung. Unter anderem ist dort vorgeschrieben, dass die Kantone ihre Amtssprachen bestimmen, dass sie die traditionelle Zusammensetzung der Gebiete berücksichtigen und auf ihre sprachlichen Minder-heiten Rücksicht nehmen. Dies verpflichtet den Bund, den Kanton Graubünden und die rätoromanischen Gemeinden, ihre Sprache als Amtssprache in Verwaltung, Schule und Gerichten zu verwenden.

Die rechtliche Lage ist also klar. Klar ist aber auch die reale sprachliche Situation. Das Rätoromanische schwindet trotz der schönen Verfassungsgrundsätze, weil es an einer aktiven Sprachenpolitik mangelt. Einige Beispiele aus jüngster Zeit:

  • Konkrete Massnahmen werden nicht ergriffen, weil sie vermeintlich die Gemeindeautonomie verletzen.
  • In einer Oberschule im rätoromanischen Sprachgebiet besteht keine Klarheit darüber, ob die Muttersprache obligatorisches Fach ist.
  • Im dreisprachigen Kanton wird eine neue "Dachmarke" 'graubünden' einsprachig eingeführt.
  • Für eine öffentliche Sekretariatsstelle mitten im rätoromanischen Gebiet werden keine Romanischkenntnisse verlangt.
  • Das Bundesamt für Statistik erlaubt es den Rätoromanen wie auch den anderen Zweispra-chigen nicht, ihre gelebte Zweisprachigkeit in der Volkszählung gebührend zum Ausdruck zu bringen.

Die Beispiele lassen sich beliebig vermehren.

Wohlwollen und Sympathie allein genügen nicht

Das wichtigste zur Rettung des Rätoromanischen ist zweifellos das Sprachbewusstsein und der feste Wille der rätoromanischen Bevölkerung, ihre Identität zu leben. Guter Wille und Idealismus stossen aber - wie überall - auf Grenzen. Ohne ideelle und materielle Unterstützung von Seiten der anderssprachigen Mitbürgerinnen und Mitbürger geht es nicht. Zur Wahrung eines rätoromanischen Selbstbewusstseins und zur Förderung der Verständigung, vor allem von Seiten der deutschsprachigen Mehrheit, braucht es aber ein überzeugendes Engagement der verantwortlichen politischen Instanzen, insbesondere von der Regierung und vom Grossen Rat des dreisprachigen Kantons Graubünden. Von ihnen erwarten wir verbindliche, wohl vorbereitete und gut kommunizierte Beschlüsse sowie deren konsequente Umsetzung. Nur Sympathiebezeugungen und der Appell an den guten Willen der romanischen Bevölkerung genügen eindeutig nicht mehr. Es ist die Aufgabe aller, diese Sprache zu erhalten. Sie ist zusammen mit den anderen Landessprachen ein Wesenselement des schweizerischen Bundesstaates.

Mit Gesetzen allein geht es nicht, aber ohne noch viel weniger

Viele rätoromanische Gemeinden haben das Rätoromanische als Amtssprache ihrer Verwaltung erklärt und entsprechende Reglemente erlassen. Der Prozess ist aber bei weitem nicht abgeschlossen und abgesichert. Es fehlt dabei vor allem eine angemessene kantonale Unterstützung. Die Umsetzung ist oft mangelhaft.

Eine Verbesserung setzt klare Bestimmungen im neuen Sprachengesetz des Bundes und in der neuen Verfassung des Kantons Graubünden voraus. Diese müssen Bund, Kanton und Gemeinden verpflichten. Sie haben dafür zu sorgen, dass das Rätoromanische endlich in seinem traditionellen Gebiet den Status einer vollwertigen Amtssprache in Verwaltung, Schule und Gericht erhält.

Wenn Bund, Kantone und Gemeinden das Rätoroma-nische wirklich erhalten wollen, müssen sie handeln. Wir fordern den Kanton auf, seine Verantwortung und die führende Rolle wahrzunehmen.

Unterschreiben auch Sie dieses Manifest.

Am 21. März 2002 wird dieses Manifest mit allen Unterschriften dem Bundespräsidenten, dem Standespräsidenten des Kantons Graubünden und dem Bündner Regierungspräsidenten sowie den Medien zugestellt.


Kontakt:
   Duri Denoth
   Bagnera 171
   Email: manifest@rumantsch.ch, tel: +41 81 860 07 61, fax: +41 81 860 07 62