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Manifest zur Lage des Rätoromanischen
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Medienkonferenz
21.3.2002
Medientexte
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Text von
Martin Bundi
Text von
Rita Cathomas-Bearth
Text von
Giusep Nay
Text von
Chasper Pult
Text von
Annaleta Semadeni-Kaiser
links
 bundide.pdf
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Rechtlicher Schutz und vermehrte Unterstützung unerlässlich
Von Martin Bundi, alt Nationalrat und Nationalratspräsident
Wie noch nie haben die Zahlen der letzten eidgenössischen Volkszählung bezüglich der rätoromanischen Bevölkerung Erschrecken ausgelöst und zum Nachdenken veranlasst. Lässt sich die fortschreitende Erosion des Gebietes noch aufhalten? Haben die Rätoromanen selber noch die Kraft und den Willen, den weiteren Rückgang ihrer Sprache zu bremsen? Die vielen Frauen und Männer, welche das "Manifest" unterzeichnet haben, sind der festen Ueberzeugung, dass die vierte Landessprache der Schweiz unbedingt erhalten werden muss und dass dazu entschiedenere Massnahmen als bisher zu ergreifen sind. Selbstverständlich geht der Appell an die Romanen selbst, ihre Sprache stärker zu pflegen und zu verteidigen. Daneben aber ist heute ein erheblich stärkeres Engagement der staatlichen Behörden unerlässlich.
Der Bund hat in der neuen Bundesverfassung eine gute Basis für die Rettung der Viersprachigkeit gelegt. Sein Bekenntnis in der feierlichen Einleitung, wonach "die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen", hat er mit einem griffigen Artikel 70 auch mit Bezug auf die Landessprachen konkretisiert. Darin hat er nicht allein das Rätoromanische zur Landessprache und Teilamtssprache des Bundes erklärt, sondern indirekt auch den Kanton Graubünden verpflichtet, die Amtssprachen und die Zusammensetzung der Gebiete zu bestimmen sowie, mit ihm zusammen, die erforderlichen Massnahmen zur Erhaltung und Förderung der Minderheitensprachen zu ergreifen. Ein Teil solcher Massnahmen findet sich nun konkretisiert im Entwurf für ein neues eidgenössisches Srachengesetz. Hinsichtlich der finanziellen Unterstützung von Seiten des Bundes verlangt die Rätoromania, dass nicht einfach von einem Parallelismus mit den Anliegen des Kantons Tessin ausgegangen wird, sondern dass sich die Beiträge sachgerecht an den echten Bedürfnissen orientieren. Bezüglich des Rätoromanischen heisst das, dass es erstens um eine Landessprache geht, die über kein Hinterland verfügt, welches ihr behilflich zur Seite stehen könnte, und dass es zweitens heute nicht lediglich eine gefährdete, sondern vielmehr eine in ihrer Existenz bedrohte Sprache ist, die ausserordentlicher Unterstützung bedarf.
In Graubünden lässt man in politischen und wirtschaftlichen Kreisen verbal bei jeder Gelegenheit die Dreisprachigkeit hochleben. In der Praxis wird dieses Bekenntnis oft handkehrum verleugnet. Dies beweist unter anderem die neue Dachmarke von Graubünden-Ferien, die auch im staatlichen Bereich verwendet werden soll, wo das Italienische und das Rätoromanische vollständig desavouiert wurden. Es vergeht ferner gegenwärtig kaum eine Woche, dass nicht Negativmeldungen über Nichtbeachtung von rätoromanischen Anliegen, vor allem im Schulbereich, erscheinen. - In der Botschaft zur Totalrevision der Bundesverfassung vermerkt die Regierung, die Dreisprachigkeit sei ein "Markenzeichen" des Kantons Graubünden. Dennoch weigert sie sich, auf eine von der Lia Rumantscha auf Grund eines breitangelegten Vernehmlassungsverfahrens vorgeschlagene Neufassung des Sprachenartikels in der neuen Kantonsverfassung einzutreten: eines Artikels, der Möglichkeiten zu einem minimalen Gebietsschutz böte und der von vielen Einzelpersonen mit ihrer Unterschrift unterstützt worden ist. Wer es mit der Präambel in der neuen Kantonsverfassung Ernst nimmt, welche vorsieht, "die Dreisprachigkeit und kulturelle Vielfalt zu fördern und als Teil des geschichtlichen Erbes zu bewahren", muss mit dem Deklamieren aufhören und zum Handeln schreiten. Im Heimatkanton des Rätoromanischen ist denn ganz klar der grösste Handlungsbedarf ausgewiesen.
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Ein Symbol der Hoffnung
von Rita Cathomas-Bearth, Übersetzerin
Ein Manifest ist eine öffentliche Erklärung zu einem öffentlichen Zustand und eine konkrete Aufforderung zum Handeln.
Die Gründe zu diesem Manifest sind im Manifesttext enthalten. Im wesentlichen sind dies:
- Die alarmierende Situation des Romanischen gemäss letzter Volkszählung.
- In Graubünden ist eine neue Kantonsverfassung in Vorbereitung, auf Bundesebene entsteht ein Sprachengesetz.
- In der Schweiz und in Graubünden ist eine zunehmende Indifferenz gegenüber den Landessprachen festzustellen. Davon betroffen ist insbesondere das Romanische.
Das Manifest will vor allem:
- Vielen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit geben, ihr Unbehagen und ihre Verunsicherung zur Lage des Rätoromanischen zum Ausdruck zu bringen und ihre Solidarität mit den Rätoromaninnen und Rätoromanen zu bekunden.
- Die politischen Vertreterinnen und Vertreter auffordern, alles zu unternehmen, um die Existenz der Landessprachen zu garantieren auf allen Gebieten, die für ihr Schicksal bestimmend sind.
- Eine allgemeine Sensibilisierung für die nationale Viersprachigkeit bzw. Bündner Dreisprachigkeit, insbesondere für das Romanische, erreichen.
Das Manifest richtet sich an die politischen Verteterinnen und Vertreter, aber auch an alle führenden Persönlichkeiten in der Schweiz und insbesondere im Kanton Graubünden.
Das Manifest wurde ausserhalb der bestehenden rätoromanischen Sprachinstitutionen von einer privaten Gruppe von Initiantinnen und Initianten lanciert, unter anderen von:
Martin Bundi, alt Nationalrat und Nationalratspräsident
- Martin Bundi, alt Nationalrat und Nationalratspräsident
- Rita Cathomas-Bearth, Übersetzerin
- Giusep Nay, Bundesrichter
- Chasper Pult, Mittelschullehrer in Chur
- Annaleta Semadeni, Gemeindepräsidentin von Andeer
Unter den 31 Erstunterzeichnerinnen und Unterzeichner befinden sich sechs Rechtsprofessoren und vier Bundesrichter.
Das Manifest lag vom 2. - 18. März 2002 zur Unterzeichnung auf. Innert diesen gut zwei Wochen wurde es von über 2700 Frauen und Männer aus der ganzen Schweiz unterzeichnet. Gesammelt wurden die Unterschriften vor allem via Internet und per E-Mail in Schneeballsystem, also von Person zu Person zu Person. Per Post kamen nur etwa 10% der Unterschriften. Was völlig überrascht, ist das breite Spektrum der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner: vom Angestellen in Coldrerio zum Elektriker in St. Moritz, von der Krankenschwester in Nottwil zum Flugzeugmechaniker in Gentilino, von der Studentin in Teufen zur Laborantin in Prangin, vom Bankansgestellten in Genf zum Kaminfeger in Zignau, vom Maurer in Lumbrein zur Hebamme in Riva San Vitalle, vom Kellner in Ladir zur Betriebsökonomin in Safien. Verschiedene Berufssparten, verschiedene Altersschichten, aus allen Bündner Talschaften und auch aus Schweizer Grosstädten, aus der Deutschweiz, der Romandie, der italienischen Schweiz und aus dem Ausland, sogar aus Übersee.
Dass das Manifest zum Frühlingsanfang lanciert wurde, hat praktische Gründe. Durch die grosse Unterstützung aber, die aus der ganzen Schweiz bekundet wurde, wird es zum Symbol der Hoffnung auf Vitalität und Entwicklung unserer Landessprachen und insbesondere des Romanischen.
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Die Bedeutung des Rechts für die Erhaltung des Rätoromanischen
von Giusep Nay, Bundesrichter
In Art. 4 der Bundesverfassung werden Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch als Landessprachen anerkannt. Graubünden erklärt Deutsch, Romanisch und Italienisch zu seinen Kantonssprachen. Mit diesen Verfassungsbestimmungen wird die Vier- bzw. die Dreisprachigkeit zu einem Wesenselement der Schweiz und des Kantons Graubünden mit einer Symbolkraft ähnlich jener des Schweizerkreuzes. Bundes- und Kantonsverfassung - letztere allerdings nur implizit - gehen indessen noch weiter und bestimmen die Sprachen unseres Landes auch als Amtssprachen, das Romanische auf Bundesebene als Teilamtssprache im Verkehr mit den rätoromanischen Bürgerinnen und Bürgern. Beides zusammen stellt das hochgepriesene schweizerische und bündnerische Modell dar des Zusammenlebens von vier und drei Sprachen und Kulturen als Basis der Willensnation Schweiz und kulturelles Erbe Graubündens.
Doch wie steht es damit in der Realität des Alltags. Anspruch und Wirklichkeit klaffen allzu oft auseinander. Das neue Sprachengesetz des Bundes, über das das Vernehmlassungsverfahren kürzlich abgeschlossen wurde, und insbesondere die gegenwärtig in den Kommissionen des bündnerischen Grossen Rates beratene neue Kantonsverfassung bieten die Gelegenheit, die Rechtsgrundlagen für die Erhaltung der bedrohten rätoromanischen Sprache zu konkretisieren und damit entscheidend zu verbessern.
Die Bundesverfassung garantiert die Sprachenfreiheit und die bundesgerichtliche Rechtsprechung leitet daraus unter anderem das Recht jeder Person ab, in der eigenen Sprache Schulunterricht zu erhalten. Daraus folgt auch das Recht, sich in seiner Sprache, die eine Landessprache ist, an die staatlichen Behörden wenden zu können und von diesen auch in der gleichen Sprache angesprochen zu werden. Dieses Recht hat seine grösste Bedeutung im angestammten Verbreitungsgebiet einer Sprache und dort muss es auch am stärksten ausgebaut und geschützt sein.
Letzteres bringt das in Art. 70 Abs. 2 BV enthaltene Territorialitätsprinzip zum Ausdruck, das vor rund 20 Jahren auch in Graubünden leider ohne ein konkretes Ergebnis diskutiert wurde. Seither haben Rechtslehre und Rechtsprechung - nicht zuletzt aufgrund der Diskussionen um die Revision des alten Art. 116 BV - erkannt, dass ein rigides Territorialitätsprinzip für die Minderheitssprache auch nachteilig sein kann. Der Kanton Freiburg macht gegenwärtig seine Erfahrungen damit, diskutiert aber bereits dessen Flexibilisierung. Nach heutiger Auffassung geht es im Wesentlichen darum, die Amtssprachen so zu regeln und anzuwenden, dass auch die Minderheitssprachen wie das Rätoromanische nicht nur im familiären, sondern besonders in den romanischen Gemeinden auch im öffentlichen Bereich in allen Belangen präsent ist. Das ist eine äusserst wichtige Unterstützung aller Sprachförderungsmassnahmen. Ein ganz konkretes und aktuellstes Beispiel ist die Gemeinde Castrisch, in der eine Petition die romanische Schule abschaffen will, weil die romanische Sprache sonst in der Gemeinde nicht mehr präsent ist; sie wird zu wenig als Amtssprache der Gemeinde verwendet. In Trin und noch in manchen anderen rätoromanischen Grenz- und anderen Gemeinden ist die Problemlage die gleiche.
Die neue Kantonsverfassung muss nun einen Sprachenartikel enthalten, der das Rätoromanische und damit auch die Dreisprachigkeit des Kantons Graubünden besonders schützt. Dieser muss die Basis für eine aktivere Politik des Kantons in Zusammenarbeit mit den Gemeinden bilden, damit das Romanische auch in Wirklichkeit die Stellung einer vollwertigen Amtssprache in ihrem angestammten Gebiet und auf kantonaler Ebene erhält. Hat sie diese nicht, geht der Erosionsprozess ungehindert weiter. Der nächste Schritt ist der Druck auf den Unterricht in der Schule als Muttersprache - wie die angeführten Beispiele eindrücklich zeigen - , und eine Sprache, die auch nicht mehr in der Schule gelernt werden kann, ist zum Aussterben verurteilt. - Das ist nur ein wichtiger Aspekt des Schutzes der romanischen Minderheitssprache, auf den hier eingegangen werden kann.
Zur neuen Kantonsverfassung und zum Sprachengesetz des Bundes hat die Lia Rumantscha die Forderungen der Rumantschia eingebracht. Kernpunkt bildet die Verpflichtung von Kanton und Gemeinden, das Romanische in den rätoromanischen Gebieten als Amtssprache , d.h. als Verwaltungs- , Schul- und Gerichtssprache zu bestimmen. Dies soll im Sinne eines differenzierten Sprachgebiets- oder Amtssprachenprinzips, wie es heute verstanden und in neuesten Entscheiden des Bundesgerichts differenziert Anwendung findet, erfolgen. Der Kanton soll in Zusammenarbeit vor allem mit den Gemeinden, unter Beachtung ihrer herkömmlichen sprachlichen Zusammensetzung, für eine koherente Sprachpoltitik in allen Bereichen und auf allen Stufen sorgen müssen.
In ihren Unterlagen finden sie auch einen Auszug aus dem Bericht der Expertenkommission des Europarates, mit den Empfehlungen des Ministerrates, zur Anwendung der Charta der regionalen oder Minderheitssprachen durch die Schweiz. Diese decken sich mit den Forderungen der Lia Rumantscha und der Initianten und Unterzeichner des Manifestes. Sie bedeuten eine nachdrückliche Unterstützung dieser Forderungen. An deren Erfüllung wird sich zeigen, ob der Modellcharakter der viersprachigen Schweiz und des dreisprachigen Kantons Graubünden weiterhin Gültigkeit hat.
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Vom Manifest rumantsch zur primavaira rumantscha
von Chasper Pult, Mittelschullehrer in Chur
Nicht wenig erstaunt war ein Teil der Schweizer Bevölkerung, als der kanadische Stardesigner Tyler Brûlé seinen Vorschlag für die Flugzeugbezeichnung der neuen Swiss-Flugzeuggesellschaft präsentierte: SWISS und anschliessend die Landesbezeichnung in den vier Landessprachen Schweiz-Suisse-Svizzera-Svizra. Für ihn - der die Merkmale der schweizerischen Identität aus Distanz geprüft hatte - war es eine Selbstverständlichkeit, dass sich eine nationale Fluglinie eines mehrsprachigen Landes sich mit diesem Merkmal in einer sich immer stärker multikulturell entwickelnden Welt von anderen absetzen könnte. Was die Touristiker gerne als USP (Unique Selling Proposition) für ihre jeweiligen Regionen erfinden, besitzt die Schweiz schon seit jeher. Und was noch wesentlicher ist: Bis jetzt hat dieses Land in einem exemplarischen demokratischen Prozess auch immer wieder zeigen können, wie sie die angebliche Schwierigkeit der Mehrsprachigkeit politisch managen kann. Nicht zuletzt in der denkwürdigen Abstimmung für einen neuen Sprachenartikel vor sechs Jahren, dessen Kernaussagen anschliessend in der neuen Bundesverfassung Eingang gefunden haben.
In Kontrast zu dieser Tatsache steht die zunehmende Gleichgültigkeit grosser Teile der Bevölkerung und der politischen Vertreter gegenüber Sprachfragen. Dieses Desinteresse betrifft oft das Verhältnis zwischen der Deutschschweiz und der Romandie, aber auch die italienischsprachige Schweiz figuriert immer mehr als quantité négligeable. Die Rätoromania existiert häufig nicht einmal mehr, weder im Bewusstsein noch in der gelebten sprachlichen Wirklichkeit der Schweiz. Sogar in Graubünden mehren sich die Anzeichen dafür, dass das Deutsche zur alles dominierenden Kantonssprache werden soll.
Als vor 20 Jahren ein Standardwerk zur rätoromanischen Geschichte und Kultur, erschien, nannte der Autor Robert Billigmeier - ein Spross einer ausgewanderten Oberländer-Familie in Kalifornien - sein Werk "A Crisis in Swiss Pluralism". Genau darum geht es heute: Mit dem Verschwinden des Rätoromanischen würde der grundlegende Gedanke der Willensnation Schweiz in Frage gestellt. Warum unterstützte wohl die Lia Rumantscha 1996 die Sprachenartikel-Abstimmung mit einem Appell an die ganze Schweiz, der mit "Oui à la cohésion - Gea a la diversitad - Ja zur Mehrsprachigkeit - SÌ al rispetto" die Bevölkerung zu sensibilisieren vesuchte? Eine klare Mehrheit hat im Frühling vor sechs Jahren begriffen, dass Zusammenhalt, Mannigfaltigkeit, Mehrsprachigkeit und Respekt nicht leere Worthülsen sein dürfen, sondern gelebte kulturelle Realität darstellen müssen, wenn unser Land sich nicht wie ein Würfelzucker in einer Kaffeetasse auflösen soll, um eine Metapher von Friedrich Dürrenmatt zu gebrauchen.
So wollen wir - wieder zum beginnenden Frühling - gesamtschweizerisch unseren Willen für die Spracherhaltung bekunden und mit dieser primavaira rumantscha die politisch Verantwortlichen zu einem verpflichtenden Engagement aufrufen! Was die neue Fluglinie in die Welt hinaustragen wird, soll in unserem Land weiter bestehen und von allen als ein Teil nationaler Identität gespürt und gelbt werden.
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Aus der Sicht einer Gemeindepräsidentin
Von Annaleta Semadeni-Kaiser, Andeer
Nus rumantschs dovrain il sustegn dal chantun e da la confederaziun. Sulets nun eschna buns da salvar nossa lingua. No eschan dependents da sustegn finanzial, ma bod plü essenzial es il sustegn sül chomp politic e giuridic. Tenor il sböz da la constituziun chantunala dessan decider ils cumüns davart lur lingua ufficiala e cun quai eir che lingua chi dess gnir instruida in scola. L'autonomia dals cumüns para d'avair prüma priorità. Cler cha mincha cumün voul restar autonom fintant chi va, ma l'autonomia po eir esser ün balast pels cumüns. In connex cul mantegnimaint dal rumantsch stovaina dir sinceramaing cha'ls cumüns pitschens e quels al ur dal territori rumantsch sun surdumandats. Nus nu vain las capacitads e las forzas per salvar il rumantsch tuot sulets. No dovrain il sustegn e cun quai eir las directivas dal chantun e l'agüd da la confederaziun. Els han las pussibiltads per coordinar la situaziun linguistica d'interas regiuns, e cun quai pon eir gnir evitadas sconfittas persunalas i'ls singuls cumüns.
La situaziun dals cumüns rumantschs es fich labila. Tuot tenor la forza dals abitants da lingua tudais-cha e l'indifferenza dals rumantschs po gnir sbüttada l'instrucziun rumantscha in üna singula radunanza cumünala. E precis quella situaziun stovaina evitar. E quai va be cul sustegn dal chantun. Scha'l chantun definischa insembel cul cumün la liungua uffiziala e quella da la scola, alura as tratta d'üna ledscha chi'd es bler plü lianta co üna cumünala. Üna tala ledscha nu po gnir sbüttada be dad ün per singuls chi nu's han amo mai fat impissamaints davart l'importanza da lingua e cultura. L'instrucziun dal rumantsch in scoula es la pütta elementara, sainza quella va il rumantsch svelt in malura. E qua dovraina il sustegn dal chantun, perche ch'el es responsabel per las scolas, per la formaziun da magistras e magisters e pels mezs d'instrucziun. Ils rumantschs ston avair ils istess drets e l'istess sustegn sco quels da lingua tudais-cha e tagliana. Ed in quel connex spettaina da la regenza l'istess angaschamaint per nus sco eir per tschels.
Signur Claudio Lardi, president da la regenza, as ha angaschà in maniera exemplarica per la promoziun dal taglian in noss chantun. I'ls cumüns al cunfin dal territori rumantsch as muossa displaschaivelmaing cha la promoziun dal taglian va a cuost dal rumantsch. Sco exaimpel as paja nomnar las discussiuns da l'ultim temp in divers cumüns rumantschs, saja in Sutselva sco perfin eir in Surselva, davart l'instrucziun da rumantsch o taglian i'l s-chalin ot. In regla perda il rumantsch. El nu vain güsta aboli o proibi be subit, mo in quel mumaint cha l'instruczin da rumantsch es facultativa, nu vaja löntsch chi s'annunzchan massa pacs e chi vain strichada quell'instrucziun. Ed alura esa a fin, alura nu güda plü ningün lamentar.
Per no esa important cha'l chantun definischa il territori rumantsch. Pür in seguonda lingia vess da giovar l'autonomia cumünala. La regenza sto avair il curaschi da far üna tscherta pressiun süls cumüns a favur dal rumantsch. Ella ha la glieud scolada per persvader illas regiuns che importanza chi ha la cultura e la lingua rumantscha, na be per nus rumantschs, mo eir per noss chantun triling e nossa confederaziun quadrilinga.
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